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   BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11   

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BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,7580)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,7580)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,7580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragfähigkeit der Annahme der fortbestehenden Gefährlichkeit zur Begründung der Sicherungshaft bei Nichtergreifen einer Gelegenheit in der Vergangenheit zur therapeutischen Aufarbeitung der Problematik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Tragfähigkeit der Annahme der fortbestehenden Gefährlichkeit zur Begründung der Sicherungshaft bei Nichtergreifen einer Gelegenheit in der Vergangenheit zur therapeutischen Aufarbeitung der Problematik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
    Die Urteilsgründe müssen nachvollziehbar erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen von der Ermessensbefugnis Gebrauch gemacht wurde (Senatsbeschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 5 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
    Die gilt für § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB a.F. entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
    Angesichts des vom Sachverständigen als "moderat bis hoch" eingeschätzten und damit der mittleren Risikokategorie zuzuordnenden Rückfallrisikos bei vier von zwölf möglichen Punkten in der Risikoeinstufung nach dem sog. Static 99 - Verfahren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484) wird dies einer besonders sorgfältigen Begründung bedürfen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
    § 66 StGB ist vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) für mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden.
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Die Urteilsgründe müssen daher nachvollziehbar erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen von der Ermessenbefugnis Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18; vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11; siehe auch Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

    Ein solcher erfordert jedenfalls, dass die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. BGH aaO; ferner Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11 - und Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Der Senat versteht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" dahin, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11) - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist.
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Der Senat versteht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" dahin, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11) - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist.
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Diese vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" ist dahin zu verstehen, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11) - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu

    Von vornherein offenlassen kann es dies jedenfalls nicht (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09 Rn. 24; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 Rn. 19; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11 Rn. 6; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11 Rn. 10 und vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 7 f.; Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 34).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

    Angesichts einer vom Landgericht angenommenen "mittleren Wahrscheinlichkeit" weiterer Vergewaltigungsstraftaten (UA S. 32) wird die Ermessensausübung einer sorgfältigen Begründung bedürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11), wobei die von der Sachverständigen dargestellten Ergebnisse psychiatrischer Prognoseinstrumente lediglich Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, eine fundierte Einzelfallanalyse jedoch nicht zu ersetzen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11).
  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Wie der Betroffene zutreffend vorträgt, hängt die Fortdauer der Unterbringung in Fällen, in denen die Anlasstat wie hier vor dem 01.06.2013 begangen worden ist, gem. Art. 316 e Abs. 1 S. 3, 316 f Abs. 2 S. 1 EGStGB i.V.m. § 67 d Abs. 2 S. 1 StGB in der Fassung vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 160) unter Beachtung des nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2011 (BVerfGE 128, 326, 405 f) geltenden Maßstabs "strikter Verhältnismäßigkeit" davon ab, ob eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkre ten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. BGH, NStZ 2013, 524, 525; NStZ-RR 2014, 43; NStZ 2014, 263, 264; OLG Koblenz, Beschl. v. 26.04.2016, 2 Ws 204/16, Rn. 12, 13; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 18.09.2017, Vf 97-IV-17, Rn. 16; jeweils zitiert nach juris), wobei unter einer Gefahr im vorgenannten Sinne von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur eine hohe Gefahr verstanden wird (vgl. BGH, Beschl. v. 25.05.2011, 4 StR 164/11, Rn. 8; Urt. v. 18.07.2012, 2 StR 605/11, Rn. 23; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11

    Auch bei Vorliegen einer 34-jährigen Freiheitsentziehung kann der Vollzug der

    Der Senat versteht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte 'strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung' dahin, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11) - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist.
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